Zurück zur Suche

Betriebliche Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem ArbSchG, BGV/GUV-V A1 und den ASR2.2.
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Durch eine erfahrenen und qualifizierten Fachdozenten werden die notwendigen Inhalte fachlich korrekt und mit Bespielen aus der Praxis geschult.

Inhalte:

-Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
-Betriebliche Brandschutzorganisation
-Funktions-/Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
-Verhalten im Brandfall
-Praktische Löschübungen

Kein aktueller Termin wurde gefunden.