PSAgA/RA prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person nach DGUV Grundsatz 312-906
Theorie - Aufgaben und Verantwortung - Anerkannte Regeln der Technik - EU-Konformitätserklärung - Produktkennzeichnung - Gebrauchsanleitung / Sicherheitsinformationen - Benutzung, Einsatz- und Verwendungsbereiche der Systeme - Materialkunde - Mängel und Schäden - Kräfte und deren Wirkung - Aufbewahrung, Pflege, Lebensdauer - Eingangskontrolle und Registrierung - Organisation der Prüfung und Prüfintervalle - Dokumentation der Prüfung - Produktwarnungen, Aufrufe zur Überprüfung, Rückrufaktionen - Fachinformationen - Staatliche Vorschriften - DGUV Regelwerk - Betriebsanweisungen - Rückhaltesysteme - Arbeitsplatzpositionierungssysteme - Auffangsysteme und Rettungssysteme Praxis - Schäden aufzuzeigen und erläutern - Sichtbare Mängel - Nicht sichtbare Mängel - Schäden bzw. Mängel erläutern an Demonstrationsobjekten - Rückhaltesysteme - Arbeitsplatzpositionierungssysteme - Auffangsysteme - Rettungssysteme
Abschluß: Zertifikat Befähigte Person / Sachkundiger für die regelmäßige Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefe der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Voraussetzung: - Mindestensalter 18 Jahre - Nachweis über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit PSAgA/RA aufgrund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung
Kontakt: mike.dathe@dekra.com
Abschluß: Zertifikat Befähigte Person / Sachkundiger für die regelmäßige Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefe der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Voraussetzung: - Mindestensalter 18 Jahre - Nachweis über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit PSAgA/RA aufgrund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung
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