SCC Dok. 17 - Schulung für Führungskräfte mit bestimmten Voraussetzungen - eintägig
- Arbeitsschutzgesetzgebung und Europäische Richtlinien - Unfallursachen und Folgerungen für die Arbeitsschutzpolitik - Methoden zur Förderung des Arbeitsschutzes - Arbeitserlaubnis - Gefährdungsbeurteilung - Häufige Gefährdungen - Notfallplanung, Erste Hilfe - Brand- und Explosionsschutz - Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen (Auslöseschwelle, Kennzeichnung, Präventionsmaßnahmen) - Wasserrechtliche Vorschriften - Ergonomie am Arbeitsplatz - Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Abschluß: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie; Prüfung nach SCC Dok. 17 durch unabhängige zugelassene Prüforganisation, Zertifikat SCC Dok. 17
Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung / deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anlage 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen
Kontakt: mike.dathe@dekra.com
Abschluß: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie; Prüfung nach SCC Dok. 17 durch unabhängige zugelassene Prüforganisation, Zertifikat SCC Dok. 17
Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung / deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anlage 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen
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