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Deutsch - Einbürgerungstest

Mit Wirkung zum 01.09.2008 hat die Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen Einbürgerungstests beschlossen. Alle Einbürgerungsbewerber, die einen Antrag auf die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen, müssen diesen Einbürgerungstest ablegen. Anmeldung bis 01.10.2019 erforderlich! Weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt (Ausländerbehörde). [Preiszusatz: ]
Zielgruppe: AusländerInnen

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