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Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall inkl. AEVO (IHK)

Lern- und Arbeitsmethodik Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation - Betriebswirtschaftliches Handeln - Rechtsbewusstes Handeln - Zusammenarbeit im Betrieb - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Berufs- und arbeitsppädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung) - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Handlungsspezifische Qualifikationen I. Technik - Betriebstechnik - Fertigungstechnik - Montagetechnik II. Organisation - Betriebliches Kostenwesen - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz III. Führung und Personal - Personalführung - Personalentwicklung - Qualitätsmanagement
Abschluß: Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister- Fachrichtung Metall mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Möglichst Hauptschulabschluss (keine Voraussetzung) Berufsausbildung: Siehe Voraussetzungen Berufspraxis: Siehe Voraussetzungen Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Meisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Nimmt man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit (berufsbegleitend) arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und/oder an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Um auf die Meisterprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Voraussetzungen: Die Prüfungszulassung bei der örtlichen IHK. Haben Sie hierzu Fragen? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Dies sind Hinweise zur Prüfungszulassung: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Kontakt: mike.dathe@dekra.com

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