Zurück zur Suche

Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin (IHK)

Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: - Rechtsbewusstes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln - Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb - Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: Logistikprozesse - Logistikkonzepte - Leistungserstellung - Prozesssteuerung und -optimierung Betriebliche Organisation und Kostenwesen - Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Qualitätsmanagement Führung und Personal - Personalführung - Personalentwicklung
Abschluß: Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin (IHK) mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich und mündlich)
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Möglichst Hauptschulabschluss Berufsausbildung: siehe Voraussetzungen Berufspraxis: siehe Voraussetzungen Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Meisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Nimmt man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und/oder an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Um auf die Meisterprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Voraussetzungen: Die Prüfungszulassung ist bei der örtlichen IHK zu beantragen. Haben Sie hierzu Fragen ? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Hinweise zu den Voraussetzungen zur Prüfungszulassung: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters nach § 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Haben Sie hierzu Fragen? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne.
Kontakt: andreas.furkert@dekra.com

Kein aktueller Termin wurde gefunden.