Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK)
Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: - Rechtsbewusstes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln - Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement - Fuhrparktechnik - Fuhrparkmanagement II. Organisation und Kommunikation: - Betriebliches Kostenwesen und Controlling - Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Qualitätsmanagement III. Führung und Personal: - Personalführung - Personalentwicklung
Abschluß: Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich und mündlich)
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Möglichst Hauptschulabschluss Berufsausbildung: Siehe Voraussetzungen Berufspraxis: Siehe Voraussetzungen Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Meisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Nimmt man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und/oder an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Um auf die Meisterprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Voraussetzungen: Die Prüfungszulassung ist bei der örtlichen IHK zu beantragen. Haben Sie hierzu Fragen ? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Dies sind Hinweise zur Prüfungszulassung gem. KVMeistPrV: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Haben Sie hierzu Fragen? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne.
Kontakt: andreas.furkert@dekra.com
Abschluß: Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich und mündlich)
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Möglichst Hauptschulabschluss Berufsausbildung: Siehe Voraussetzungen Berufspraxis: Siehe Voraussetzungen Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Meisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Nimmt man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und/oder an Samstagen statt, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche. Um auf die Meisterprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Voraussetzungen: Die Prüfungszulassung ist bei der örtlichen IHK zu beantragen. Haben Sie hierzu Fragen ? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Dies sind Hinweise zur Prüfungszulassung gem. KVMeistPrV: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Haben Sie hierzu Fragen? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne.
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