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Recht und Gesundheit im Straßenverkehr - Sozialvorschriften

Im Nahbereich können Sie als Handwerksunternehmen bei den Lenk- und Ruhezeiten die sogenannte Handwerkerregelung in Anspruch nehmen. Sobald jedoch diese Regelung nicht in Anspruch genommen wird, müssen die Lenk- und Ruhezeiten gem. EU VO 561/2006 voll umfänglich beachtet werden. Das Arbeitszeitgesetz muss in jedem Fall beachtet werden. Seit September 2006 wurde das Fahrpersonal im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes mit dem § 21a explizit aufgeführt. Das Arbeitszeitgesetz wird aber häufig nicht in Verbindung mit den Lenk- und Ruhezeiten gesehen. Das kann ein großer Fehler sein! Im Rahmen dieses Seminars werden auch die neuesten Verkehrsregeln inklusive dem ab 1. Mai 2014 gültigen Punktesystem bzw. Bußgeldkatalog besprochen. Informieren Sie sich in diesem Seminar über die aktuelle Gesetzeslage und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit. Dieses Seminar gilt auch als Weiterbildungsnachweis gem. BKrFQG. Diese Weiterbildungsnachweise müssen alle Kraftfahrer künftig vorweisen, die überwiegend Güterbeförderung mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE durchführen.
Zielgruppe: Monteure und alle Fahrzeugführer im (Handwerks-)Betrieb
Kontakt: pia.strunz@hwk-schwaben.de

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