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Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben nach § 9 EfbV - Grundlehrgang

Entsorgungsfachbetriebe unterliegen abfallrechtlichen Vorschriften und müssen regelmäßig ihre Qualitätsstandards im Umgang mit Abfällen nachweisen. Die als Leitungs- und Aufsichtspersonal verantwortlichen Personen kennen die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften und setzen diese im betrieblichen Alltag um. Mit unseren Grundlehrgängen erwerben sie neue Kenntnisse entsprechend der neuen EfbV § 9.


Zielgruppe:
Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben wie Abfallentsorger, Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler und Abfallmakler


Qualifizierungsschwerpunkte:
(Auszug)

- Rechtsgrundlagen/Umweltvorschriften
- Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach Stand der Technik
- Umwelteinwirkungen durch Abfälle und Maßnahmen zur Verhinderung
- Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutz
- Betriebliches Entsorgungsmanagement, Nachweisverfahren
- Güterkraftverkehr und Gefahrgutrecht


Abschluss:

- Erwerb der Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen nach § 9 EfbV

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