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Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit - Teilqualifikation Personen und Objekte schützen (TQ 1)

TQ1 - Personen und Objekte schützen (Einstiegs-Teilqualifizierung) a) Kontrolle und Überwachung von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Objekten - Selbstständige Kontrolle und Überwachung von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Objekten - Befolgung von Dienstanweisungen und Vorgaben des Kunden - Erstellen von Ausweisen und Anmeldung von Personen - Begleitung von Personen und Fahrzeugen - Berücksichtigung aller relevanten Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz - Anwendung der Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes b) Feststellung und Bewertung von Alarmmeldungen/Störungen/Vorfällen und Veranlassung, Durchführung und Überwachung folgender Maßnahmen - Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen - Feststellung und Bewertung von Störungen und Vorfällen - Veranlassung und Überwachung von folgenden Maßnahmen (Alarm- und Interventionsdienst) - Selbstständiges Durchführen von Maßnahmen (Erste Hilfe, Mitwirkung bei betrieblichen Ermittlungen) - Arbeiten nach im System hinterlegten Alarmketten/Prozessen bzw. der Alarmakte c) Kommunikation und Information - Kundenorientiertes Kommunizieren und Verhalten - Freundlichkeit und Bestimmtheit im Auftreten - Erteilen von Anweisungen und Auskünften - auch in englischer Sprache d) Dokumentation von Zuständen, Vorfällen und Maßnahmen, Qualitätssicherung - Standardisierte Dokumentation von Zuständen, Vorfällen und Maßnahmen - Führen von Alarmprotokollen und Besucherlisten - Erstellen von Meldungen und Berichten - mündlich und schriftlich e) Betriebliche Qualifizierung zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte in den Einsatzbereichen - Revierdienst - Torkontroll-/Empfangsdienst - Posten-/Streifendienst - Alarm- und Interventionsdienst - Verkehrs- und Veranstaltungsdienst
Abschluß: Kompetenzfeststellung durch die DEKRA Akademie und die zuständige IHK sowie die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: Nicht erforderlich Berufspraxis: Berufspraxis im Bereich Sicherheit wünschenswert Ausnahmeregelung: Ausnahmeregelung in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger Sonstige Bed.: Mindesalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung, Bereitschaft zu Schichtarbeit, Zuverlässigkeit, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwenderniveau, idealerweise Führerschein Kl. B Voraussetzungen: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss, Berufspraxis im Bereich Sicherheit wünschenswert, Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit, Führungszeugnis ohne Eintrag, grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwenderniveau, Bereitschaft zur Schichtarbeit, idealerweise Fahrerlaubnis Führerschein Kl. B, Ausnahmeregelung in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger.
Kontakt: karla.zawicki@dekra .com

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