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Geprüfter Personalfachkaufmann IHK/Geprüfte Personalfachkauffrau IHK, München

Personalfachkaufleute (Geprüfter Personalfachkaufmann IHK / Geprüfte Personalfachkauffrau IHK) besetzen verantwortliche Funktionen in der Personalabteilung eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie in Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung.


Inhaltliche Schwerpunkte (gemäß Rahmenstoffplanung des DIHK):

Personalplanung, -marketing und -controlling (u. a. Personalplanung und -marketing gestalten und umsetzen, Methoden der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung einsetzen, Personalcontrolling gestalten und umsetzen)
Personalarbeit organisieren und durchführen (u. a. Projekte, Prozesse, Datenschutz, Beratung, Arbeitstechniken, Zeitmanagement)
Personal- und Organisationsentwicklung steuern (u. a. Führungsmodelle und -instrumente, Unternehmenskonzepte, Führungskräfte beraten, Mitarbeiterpotenziale ermittlen und fördern)
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (u. a. Arbeits- und Sozialrecht, Vergütungssysteme, Sozialleistungen und -einrichtungen gestalten)

Umfang:
440 Unterrichtsstunden

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung (23.07.2010):

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
Vorlage von Zeugnissen, die glaubhaft machen, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Berufspraxis:

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu verschiedenen personalwirtschaftlichen Themen haben (siehe Prüfungsordnung).
AEVO:

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsprüfung zu erbringen.

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