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Berufskraftfahrer/-in -Teilqualifikation Personen befördern(Vorbesitz FE-Klasse B weniger als 2 Jahre) mit Sprachförderung (TQ 3plus)

zum Beispiel: - Einführung in die Maßnahme -Erste Hilfe Lehrgang -Fahrzeugtechnologie und Grundlagen der wirtschaftlichen Fahrweise -Umwelt- und Gesundheitsschutz, Verkehrssicherheit -bGQ Personenbeförderung -Prüfungsvorbereitung -Führerscheinausbildung klasse D -Kundenorientiertes Verhalten -individuelle Wiederholungen -Abschluss und Verabschiedung -Praktikum
Abschluß: - Kompetenzfeststellung durch DEKRA oder IHK - Zertifikat der DEKRA Akademie - IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation - Fahrerlaubnis Kl. D - Erste Hilfe Nachweis
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: nicht erforderlich Berufspraxis: Berufspraxis im Bereich Personenverkehr wünschenswert Ausnahmeregelung: Nach Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger Sonstige Bed.: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten und ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, Führerscheinantrag StVA Voraussetzungen: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss, Berufspraxis im Bereich Personenverkehr wünschenswert, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, Mindestalter 24 Jahre, Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU Gutachten), Ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten und ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, Ausnahmeregelung in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger.
Kontakt: juergen.hutzler@dekra .com

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