Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)
Wirtschaftsbezogene Qualifikation: - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung Handlungsspezifische Qualifikation: - Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen - Produktionswirtschaft - Marketing und Vertrieb - Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen - Führung und Zusammenarbeit
Abschluß: Zeugnis der Industrie- und Handelskammer
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Möglichst Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: siehe Berufspraxis Berufspraxis: muss durch Arbeitszeugnisse nachgewiesen werden (siehe Voraussetzungen) Ausnahmeregelung: Zulassung erfolgt ausschließlich durch die IHK. Sonstige Bed.: Zulassung zur Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer. Voraussetzungen: Zur Prüfung in der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zugelassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zugelassen, wer: 1. die abgelegte Prüfung der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen , die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen, nachweist.
Kontakt: nicole.staudacher@dekra.com
Abschluß: Zeugnis der Industrie- und Handelskammer
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Möglichst Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: siehe Berufspraxis Berufspraxis: muss durch Arbeitszeugnisse nachgewiesen werden (siehe Voraussetzungen) Ausnahmeregelung: Zulassung erfolgt ausschließlich durch die IHK. Sonstige Bed.: Zulassung zur Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer. Voraussetzungen: Zur Prüfung in der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zugelassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zugelassen, wer: 1. die abgelegte Prüfung der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen , die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen, nachweist.
Kontakt: nicole.staudacher@dekra.com
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