Einrichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle - Sachkunde nach TRGS 520 - Erstschulung
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen - Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften - Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen - Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden - Persönliche Schutzausrüstung - Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen - Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
Abschluß: Teilnahmebestätigung Sachkunde nach TRGS 520 der DEKRA Akademie
Voraussetzung: Um als Schadstoffsammler tätig zu werden, müssen neben diesem Kurs auch noch nachgewiesen werden: Ersthelferkurs. Bei mobilen Sammelstellen: ADR-Schulungsbescheinigung. Die für eine Sammelstelle benötigte Fachkraft muss darüber hinaus eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant und die Schulung als beauftragte Person nachweisen.
Kontakt: muenchen.vertrieb.akademie@dekra.com
Abschluß: Teilnahmebestätigung Sachkunde nach TRGS 520 der DEKRA Akademie
Voraussetzung: Um als Schadstoffsammler tätig zu werden, müssen neben diesem Kurs auch noch nachgewiesen werden: Ersthelferkurs. Bei mobilen Sammelstellen: ADR-Schulungsbescheinigung. Die für eine Sammelstelle benötigte Fachkraft muss darüber hinaus eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant und die Schulung als beauftragte Person nachweisen.
Kontakt: muenchen.vertrieb.akademie@dekra.com
Kein aktueller Termin wurde gefunden.