Aufsichtsperson für Veranstaltungen - Qualifizierung zur sachkundigen Person
- Leitung und Aufsicht in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen - Grundkenntnisse über Regelungen für den Veranstaltungsbetrieb - Ermittlung von Gefährdungen, Definition von Schutzzielen und Realisierung von Maßnahmen - Verhütung und Bekämpfung von Bränden - Praktischer Umgang mit maschinen- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen - Unterweisung von Mitwirkenden
Abschluß: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Voraussetzung: Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich
Kontakt: monika.ullmann@dekra.com
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