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SCC Dok. 18 - Schulung für Mitarbeiter/-innen

- Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung - Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen - Gefahrstoffe - Brand- und Explosionsgefahr - Maschinen und Werkzeuge; Schweißen und Schneiden - Transportieren und Heben von Lasten; Stolperstellen - Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen - Persönliche Schutzausrüstung - Arbeiten in Behältern und engen Räumen
Abschluß: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie; Prüfung nach SCC Dok. 18 durch unabhängige zugelassene Prüforganisation, Zertifikat SCC Dok. 18
Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/ deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anla-ge 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen
Kontakt: monika.ullmann@dekra.com

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