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Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (nach § 73 AVPfleWoqG)

Mit der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung gehen Sie den nächsten Schritt in Ihrer Karriere. Durch die Teilnahme an dieser Fortbildung, werden Sie spezielle Aufgaben und Funktionen in der Sicherung und Verbesserung der Qualität in Pflege und Betreuung übernehmen. Wir vermitteln Ihnen als künftige Einrichtungsleitung aktuelles und fachliches Wissen zur Führung und Organisation Ihrer Einrichtung.


Zielgruppe:

- Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialwirtschaft


Voraussetzungen:

- Abgeschlossene, mind. dreijährige Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf (§ 12 Abs. 1 Nr 1 AVPfleWoqG) oder abgeschlossenes Studium
- Fachliche Befähigung, eine stationäre Einrichtung zu leiten
- Nachweis über eine mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens
- Das erfolgreiche Ableisten der Basis- und Aufbauweiterbildung zur Pflegedienstleitung mit insgesamt 724 UE


Qualifizierungsschwerpunkte:

- Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
- Modul B: Ökonomische Qualifikationen (Blended Learning - Anteile)
- Modul C: Organisatorische Qualifikationen
- Modul D: Strukturelle Qualifikationen


Abschluss:

- Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung "Einrichtungsleitung" (nach AVPfleWoqG)
- 20 Fortbildungspunkte "Registrierung beruflich Pflegender" auf die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung

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