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Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung

Staatlich anerkannte, berufsbegleitende Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27.07.2011

Berufliche Bedeutung:
In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohner von einer dementiellen Erkrankung betroffen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Hochaltrigkeit der Bevölkerung wird dieser Personenkreis weiterhin wachsen.
Psychische Erkrankungen werden im Alter bei Menschen häufig als „altersnormal" betrachtet, bleiben deshalb häufig unbehandelt oder werden fehlbehandelt und verursachen vermeidbares Leiden bei den Betroffenen. Dieser Mißstand resultiert aus mangelndem Wissen seitens der Pflegenden, diese alten Menschen gemäß der spezifischen Bedürfnisse bei Demenz zu betreuen.
Es ist deshalb erforderlich, dass ein hoher Anteil der Pflegenden in den Einrichtungen das nötige gerontopsychiatrische Handlungswissen hat, um Betreuungskonzepte ihrer Einrichtungen umzusetzen und ihre Kenntnisse an die Mitarbeiter weiter zu geben.
Das neue Curriculum der Weiterbildung "Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung" geht von einem interdisziplinären Ansatz aus und schafft dadurch eine wesentliche Voraussetzung zur nachhaltigen Sicherung der Qualität in Pflege und Betreuung. Diese muss differenzieren zwischen den im Wesentlichen monodisziplinär gestaltenden Bemühungen um Standards im Bereich der Fachpflege (nursing) und den Bemühungen der berufsübergreifenden Ansätze im Bereich der Betreuung und Sorge für die auf Pflege angewiesenen Menschen (care). Die Sicherung der Lebensqualität der gerontopsychiatrisch Erkrankten gelingt zielgerichteter mit den vielfältigen Strategien der verschiedenen Berufsgruppen in sozialer Betreuung, Pflege und Therapie. Risiken der Unter-, Über- und Fehlversorgung werden durch interdisziplinäre Ansätze auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Pflege und Therapie minimiert. Das erfordert die Zusammenarbeit aller am Prozess Beteiligten. Die Grundlage dazu wird in der Weiterbildung gelegt.

Übersicht der Module:
Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
- Medizinisch pflegerische Kompetenz
- Spezielle Pflegeanforderungen und Assessment
- Grundlagen der Betreuungskompetenz
- Spezielle Betreuungsanforderungen
- Beziehungsgestaltung
- Rollenkompetenz

Modul B: Organisatorische Qualifikationen
- Organisation von Betreuung und Pflege
- Qualitätsmanagement
- Veränderungsmanagement

Modul C: Beratungs-Qualifikationen
- Pflegeberatung und Vernetzung
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses
- Kollegiale Beratung

Modul D: Strukturelle Qualifikationen
- Angewandte Pflege- und Bezugswissenschaften
- Ethik
- Recht und Politik

Abschluss:
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung: „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege“ für Fachkräfte im Bereich der Pflege im Sinn der nach AVPfleWoqG § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift. „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Betreuung“ für Fachkräfte im Bereich der Therapie oder der sozialen Betreuung im Sinn der nach AVPfleWoqG § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Dauer:
Die Weiterbildung umfasst 608 Stunden, die sich folgendermaßen verteilen: Theoretischer Unterricht im Umfang von 568 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten), inkl. Prüfung, Praktikum im Umfang von 40 Stunden (á 60 Minuten) und Zeiten für Leistungsnachweise

Zielgruppe:
Alle Fachkräfte nach der aktuellen Heimpersonalverordnung
- Fachkräfte der Pflege: Altenpfleger/in; Krankenpfleger/-schwester; Kinderkrankenpfleger/-schwester; Heilerziehungs-pfleger/in, soweit in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig.
- Fachkräfte der Therapie: Ergotherapeut/in; Krankengymnast/in; Logopäde/in; Physiotherapeut/in, u. weitere
- Fachkräfte der sozialen Betreuung: Erzieher/in; Dipl.-Pädagoge/in; Dipl. Heilpädagoge/in; Heilpädagoge/in (FA); Dipl. Psychologe/in; Dipl. Sozialarbeiter/in; Dipl. Sozialpädagoge/in, und weitere.
Die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Gespräch.

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