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Gewässerschutzbeauftragte/r nach §§ 64, 65 WHG - Grundlehrgang

Gewässerschutzbeauftragte beraten Unternehmen in allen Angelegenheiten hinsichtlich des Gewässerschutzes. Sie überwachen die Einhaltung der Gesetze und der betrieblichen Anordnungen, kontrollieren die Anlagen hinsichtlich störungsfreier Abläufe, der Wartung und vorgeschriebener Messungen. Zudem wirken sie bei der Entwicklung wassersparender betrieblicher Verfahren sowie Produktionstechniken mit.


Zielgruppe:

- Bestellte oder angehende Gewässerschutzbeauftragte aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich
- Verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen
- Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen müssen


Qualifizierungsschwerpunkte:
(Auszug)

- Rechtlicher Rahmen des Gewässerschutzes
- Wasserrechtliche Verordnungen & technische Regeln
- Umgang mit und Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- Behandeln und Einleiten von Abwässern
- Prüfung von Anlagen, Erstellung von Anweisungen und Jahresberichten
- Aufgaben, Rechtsstellung, Haftung des Gewässerschutzbeauftragten


Abschluss:

- Erwerb der Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte nach §§ 64, 65 WHG

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