Personenzertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz
Inhalte sowie Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Inhalte sowie Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes-neu (BDSG-neu) Datensicherheit und IT-Sicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen Umgang mit Risiken Datenschutzmanagement - Organisation des Datenschutzes im Unternehmen Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzbeauftragter (interner/externer) Rechte der betroffenen Person Datenschutz-Folgenabschätzung Informationspflichten Haftung und Sanktionen Videoüberwachung Auftragsverarbeitung Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Internationale Datenübermittlung Umgang mit den Aufsichtsbehörden
Abschluß: Fachkraft für Datenschutz Die Zertifizierungsprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung (durch die DEKRA Certification).
Voraussetzung: Die Anmeldung zu einer Prüfung und Zertifizierung erfolgt schriftlich anhand des Antrags zur Zertifizierung für Fachkraft für Datenschutz (F-03S-27) und Bestätigung der PZO, AZB und AGB der DEKRA Certification GmbH. Die Antragstellung muss spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen. Die Teilnahme an der Prüfung unterliegt keinen Zulassungsvoraussetzungen. Die Zertifizierungsstelle prüft die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Anmeldeunterlagen und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Kontakt: muenchen.vertrieb.akademie@dekra .com
Abschluß: Fachkraft für Datenschutz Die Zertifizierungsprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung (durch die DEKRA Certification).
Voraussetzung: Die Anmeldung zu einer Prüfung und Zertifizierung erfolgt schriftlich anhand des Antrags zur Zertifizierung für Fachkraft für Datenschutz (F-03S-27) und Bestätigung der PZO, AZB und AGB der DEKRA Certification GmbH. Die Antragstellung muss spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen. Die Teilnahme an der Prüfung unterliegt keinen Zulassungsvoraussetzungen. Die Zertifizierungsstelle prüft die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Anmeldeunterlagen und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
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